Der Deutsche liebt seine Abkürzungen… TSVG steht für: Terminservice- und Versorgungsgesetz. 

Hinter diesem etwas sperrigen Beamtendeutsch steht ein Entwurf der Bundesregierung vom 26.09.2018, in dem eine „bessere“ & „schnellere“ Versorgung für Patienten, die einen (therapeutischen) Behandlungsplatz suchen, ermöglicht werden soll.

Kurz heruntergebrochen: Es soll ein „Entscheider“ vor dem eigentlichen Termin vorgeschaltet werden, der über die „Schwere“ der psychischen Erkrankung und die Notwendigkeit eines (schnellen) Termin bei einem Therapeuten entscheiden darf/soll/kann/muss.

Würde dieser Entwurf durchgehen, ist zu befürchten dass gerade Patienten die sich erstmalig in therapeutische Behandlung begeben wollen durch diese unnötige „Bürokratie“ abgeschreckt werden und somit keine Behandlungsangebote in Anspruch nehmen. Auch wird -unterschwellig- an der Kompetenz der Psychotherapeuten gezweifelt bislang kompetente Behandlungsindikationen auszustellen. Zudem gibt es auch jetzt schon „ad hóc“ Termine bei ausgewählten Therapeuten.

Die Petition läuft noch bis zum 13.12. und kann an folgender Stelle unterzeichnet werden:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_10/_25/Petition_85363

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